Einführung der Spracherkennungslösung Dragon® Swiss Legal Pro Workflow im Mai 2016 an den Standorten Zürich und Baden. Die Anwälte diktieren mit der PC/Telefon-Headset-Lösung ihre Mails und Rechtschriften direkt in den PC oder via Diktiergerät.
Baur Hürlimann AG, Rechtsanwälte und Notare, Dr. iur. Erich Rüegg, LL.M., M.B.A., Zürich und Baden
«Seit 2012 verwende ich die Spracherkennungslösung Dragon® Swiss Legal Pro Workflow in deutscher und englischer Sprache. Ich diktiere meinen Text in den PC, der spracherkannte Text erscheint sofort auf dem Bildschirm. Das diktierte Dokument wird dann durch die Workflowlösung Pro Workflow mit meiner Sprache ins Sekretariat zur Korrektur etwaiger Fehler und Weiterverarbeitung gesendet. Ich schätze bei der Lösung, dass ich gleich sehe, was ich diktiere, und damit einen Überblick über meinen bereits erstellten Text habe. Des Weiteren diktiere ich meine Mails im Outlook. Durch den Einsatz der Spracherkennung bin ich sehr viel schneller als mit Tippen. Ich bin mit der Spracherkennungslösung Dragon® Swiss Legal Pro Workflow sehr zufrieden.»
Isler & Pedrazzini AG, Patent- & Markenanwälte, Michael Degkwitz, Attorney-at-law, Zürich
«Ich verwende die Spracherkennungslösung Dragon® Swiss Legal Local seit 2014 und war von Beginn an sehr zufrieden damit. Ich diktiere einfach alles mit Spracherkennung. Korrespondenz, Eingaben, Telefonnotizen oder auch meine Leistungserfassung in die Anwaltssoftware Neo. Ich habe einen riesigen Zeitgewinn vor allem auch bei den Emails. Es geht viel schneller als mit Tippen. Diktieren mit Spracherkennung hat einen weiteren Vorteil gegenüber klassischem Diktieren via Schreibkraft. Ich kann ein Dokument sogleich überarbeiten und muss nicht erst warten, bis ich die Abschrift vom Sekretariat erhalte. So kann ich zeitnah Text umstellen, ergänzen oder korrigieren, während ich mit dem Mandat beschäftigt bin. Ein klarer Vorteil gegenüber dem Redigieren des Textes erst einige Zeit nachdem er diktiert wurde. Diktieren, korrigieren, finalisieren und abschliessen – das ist effizientes Arbeiten für mich.»
Humbel & Semela, Rechtsanwälte und Notare, lic. jur. Stefan Semela, Rechtsanwalt LL.M., Baden
«Ich setze Spracherkennung seit 1998 ein. Die Anfänge mit Dragon® waren eher mühsam und arbeitsintensiv. Von der neuen Dragon® Swiss Legal, Version 13 bin ich jedoch völlig begeistert. Die Erkennungsgenauigkeit liegt bei 98 – 99 Prozent. Ich diktiere jetzt sämtliche Dokumente: E-Mails, Rechtsschriften, Korrespondenz und erfasse auch meine Leistungen im TimeSheet von WinJur. Ich spare viel Zeit u. a. mit den Sprachbefehlen von Dragon®. So kann ich mit einem Befehl Textbausteine in meine Rechtsschrift einfügen und muss Literaturangaben, Zitate oder Kommentare nicht mehr komplett neu diktieren. Meine Sekretariatsmitarbeiterin kann sich vollumfänglich auf die Organisation in der Kanzlei fokussieren und ist nicht mehr mit Schreibarbeit beschäftigt. Ich kann die Spracherkennungslösung wirklich bestens empfehlen.»
Uhlmann Herrmann Hoffet Jaggi Straub, Rechtsanwälte und Notare, Max Uhlmann, Rechtsanwalt, Biel
«Als Rechtsanwalt verfasse ich all mein Schriftgut seit mehr als fünf Jahren ausschliesslich mit dem Spracherkennungsprogramm Dragon® Professional. Daneben setze ich das Programm auch für die Erfassung meiner Leistungen, für Recherchen im Internet, usw. in den verschiedensten Applikationen ein. Die Fortschritte bei der Erkennungsgenauigkeit und beim Bedienungskomfort zwischen der anfänglich eingesetzten Version 5 des Programms und der heutigen Version 12 sind sehr beeindruckend.Ein für mich als Rechtsanwalt zentraler Vorteil des Programms gegenüber der herkömmlichen Alternative ‹Diktat und tippen lassen› besteht darin, dass ich mein Schriftgut in einem Arbeitsgang vollständig erstellen kann. Eine Überprüfung des von der Assistentin getippten Diktats und eine eventuelle nochmalige Überprüfung von angebrachten Korrekturen entfällt. Dies erspart viel Zeit und erhöht entsprechend meine Produktivität.Die Zeitersparnis und auch die Unabhängigkeit von den Arbeitszeiten des Sekretariats kommt mir insbesondere bei der Erledigung von dringlichen Arbeiten, welche auch mal am Wochenende erledigt werden müssen, entgegen. Ich bin in solchen Fällen Dank Dragon® Professional in der Lage, meinen Mandanten einen besseren Service zu bieten.»
Bratschi Wiederkehr & Buob Rechtsanwälte, lic. iur. Christian Beutter, Rechtsanwalt und Notar, St. Gallen